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Dann eben auf Papier!
Die Museen verharren im amtlich verordneten Lockdown, er gilt bis 10. Januar. Machen wir uns nichts vor: Vermutlich wird er länger dauern. Die gute Nachricht für die diesmal noch stillere stille Zeit: Weder der Kauf noch der Besitz oder Gebrauch von Büchern und Kunstkatalogen fallen unter die Coronaschutzverordnung. Als verlässliche Stimmungsaufheller helfen sie beim genauen Hinsehen und Denken und Nach- und Weiterdenken — und sind weit mehr als bloßer Ersatz.
Auch zum Stichwort Köln wird man...
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